Weiterbildung & Umschulung zum Konstrukteur
Berufsbegleitende Weiterbildung oder Umschulung ist für viele Praktiker und Quereinsteiger ein guter Weg zum Einstieg ins technische Büro.
Für Aufsteiger in die Konstruktion ist das Technische Zeichnen ein Anfang. Für Berufstätige kann dazu ein Fernkurs sinnvoll sein. Im Fernstudium lernt jeder für sich in seinem Tempo, anonym und unabhängig von Ausbildungsstand oder betrieblichem Status.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Die IHK (Industrie- und Handelskammer) bietet in ihren Weiterbildungszentren laufend Kurse an. Informieren Sie sich bei Ihrer regionalen IHK nach den Möglichkeiten an Ihrem Wohnort!
Die Arbeitsagentur führt unter KURSNET eine Datenbank mit Ausbildungen in Ihrer Region, Anpassungsweiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen. Hier gibt es auch zahlreiche Informationen und Veröffentlichungen zur beruflichen Orientierung und über Fördermöglichkeiten.
Umschulung
Aufgrund von persönlichen Umständen wie Krankheit oder Allergien kann es vorkommen, dass jemand seinen gelernten Beruf nicht mehr ausüben kann. Auch bei konjunkturellen oder technologischen Veränderungen können früher weit verbreitete Berufe zum Auslaufmodell werden.
In so einem Fall ist eine Umschulung sinnvoll und es gibt dafür sogar verschiedene Fördermöglichkeiten, wenn Sie nicht in der Lage sind, die Kosten dafür selber zu tragen.
Förderung durch die Arbeitsagentur
Wenn keine gesundheitlichen Probleme bestehen und in dem gewünschten Beruf gerade eine große Nachfrage herrscht, könnte die Arbeitsagentur eine Umschulung fördern. Wenn Sie beispielsweise gerne zum Technischen Produktdesigner umschulen würden, können Sie eine Förderung bei der Arbeitsagentur beantragen. Je nach Arbeitsmarktlage haben Sie damit vielleicht Erfolg, auch wenn Sie keinen Anspruch auf Förderung haben.
Förderung durch die Berufsgenossenschaft
Hatten Sie einen Arbeitsunfall oder leiden Sie an einer Berufskrankheit? Wenn diese Gründe für Ihren ursprünglich gelernten Beruf von der Berufsgenossenschaft anerkannt sind, haben Sie Chancen auf eine Förderung.
Förderung durch die Rentenversicherung
Wenn Sie bereits 15 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt haben oder Erwerbsminderungsrente beziehen, wird unter Umständen die Rentenversicherung eine Umschulung fördern. Die RV prüft im Einzelfall, ob Sie nach der Umschulung tatsächlich gute Beschäftigungsmöglichkeiten in dem neuen Beruf haben.
Tipp:
Lassen Sie Ihre Umschulung nur fördern, wenn sie überzeugt sind, dass Sie in dem neuen Beruf arbeiten wollen! Sollten Sie erst während der Umschulung feststellen, dass das doch nicht Ihren Interessen entspricht und vorzeitig abbrechen, könnte es passieren, dass Sie nachträglich an den Umschulungskosten beteiligt werden.
